Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen sowie für die Ausführung von Arbeiten, kurzum für alle von uns geschlossenen Verträge.
  • Bestellungen und Aufträge gelten als Bestätigung und Annahme dieser Bedingungen.
  • Diese Bedingungen bedeuten, dass die (allgemeinen) Bedingungen des Auftraggebers keine Anwendung finden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. Angebote

  • Alle unsere Angebote sind freibleibend.
  • Die Verantwortung für die Beurteilung der Eignung eines Produkts für die jeweilige Anwendung liegt beim Kunden und/oder Nutzer. Wir übernehmen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit der Verwendung (jeglicher Art) des Produkts durch den Kunden oder einen Dritten entstehen.
  • Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Unvollkommenheiten in Daten, Zeichnungen usw., die uns vom Auftraggeber oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt werden, um sie bei der Ausführung des Vertrags zu verwenden. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber oder über ihn von Dritten erhaltenen Informationen oder Unterlagen zu prüfen und dürfen uns auf deren Richtigkeit verlassen. Unser Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus solchen Ungenauigkeiten oder Unvollkommenheiten ergeben.
  • Für Entwürfe, die von PyraSied im Auftrag des Bestellers erstellt werden, behalten wir uns ausdrücklich die Rechte am geistigen Eigentum vor.

3. Preise und Lieferung

  • Alle Preise verstehen sich für die Lieferung ab Werk und ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Treten nach Auftragsannahme Umstände ein, die sich auf den Selbstkostenpreis auswirken, wie z.B. Änderungen von Einfuhrabgaben, Steuern, Rohstoffpreisen usw., so sind wir berechtigt, die Preisschwankung mit unserem Kunden zu verrechnen.
  • Wir sind nicht verpflichtet, angebotene Waren zu liefern, die von unseren Herstellern nach Abgabe unseres Angebots aus dem Sortiment genommen wurden und/oder die sich aus irgendeinem Grund als nicht herstellbar erweisen. Auch haften wir in keiner Weise für die Folgen, die sich daraus für unseren Kunden oder Dritte ergeben.
  • Maßgeblich ist allein die in unserer Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit. Bei Überschreitung der Lieferzeit sind wir zu keiner Entschädigung verpflichtet, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Auch eine Entschädigung oder ein Ausgleich für Folgeschäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen, kommt nicht in Frage.

4. Bestellungen

  • Eine Bestellung ist für uns nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich und vorbehaltlos angenommen und bestätigt worden ist. Dies gilt auch für weitere Änderungen der bestehenden Vereinbarungen.
  • Werden nach Auftragsannahme von unserem Kunden Änderungen vorgenommen oder wird der Auftrag ganz oder teilweise storniert, so gehen alle bereits entstandenen Kosten sowie die Höhe unseres entgangenen Gewinns und unserer Leerlaufzeit zu Lasten unseres Kunden.
  • Bei Mengenänderungen ist der ursprünglich bestätigte Stückpreis nicht mehr verbindlich und es können zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Änderung der Zusammensetzung des Selbstkostenpreises des Produkts (z.B. Transportkosten) berechnet werden.
  • Eine Stornierung oder Änderung des Auftrags seitens des Kunden ist nur dann verbindlich, wenn wir dem schriftlich zugestimmt haben.
  • Bei kundenspezifischer Fertigung/Produktion in unseren Fabriken arbeiten wir in der Regel in Chargen. Es ist unmöglich vorherzusagen, ob und in welchem Umfang die Produktion erfolgreich sein wird. Wir lehnen ausdrücklich jede Haftung (auch für Verzögerungen) in diesem Zusammenhang ab. Das Werk liefert in der Regel die erste und zweite Wahl und der Kunde akzeptiert diese. Die Platten der zweiten Wahl werden entsprechend in Rechnung gestellt.

5. Produktbestimmungen

  • Für alle von uns gelieferten Halbzeuge gelten die in unseren Datenblättern oder in denen unserer Lieferanten angegebenen Toleranzen. Für alle hergestellten Produkte gelten die kunststoffüblichen Toleranzen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Für Farbabweichungen übernehmen wir keine Haftung, wenn sie nicht über Farbnuancen hinausgehen. Da die meisten Kunststoffe eine Dickentoleranz aufweisen, ist die mit der Dickentoleranz verbundene Farbtoleranz eine Materialeigenschaft und kann niemals ein Grund für eine Ablehnung oder Inverzugsetzung usw. sein.

6. Absicherung gegen Ansprüche Dritter

  • Im Falle der Herstellung oder Lieferung von Artikeln nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Anweisungen im weitesten Sinne des Wortes, die wir von unserem Kunden oder über ihn von Dritten erhalten haben, übernimmt unser Kunde die volle Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und/oder Lieferung dieser Artikel keine Patent-, Marken- oder Benutzungsrechte oder Handelsmuster oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, und unser Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die gegen uns geltend gemacht werden können.
  • Wenn ein Dritter die Herstellung und/oder Lieferung unter Berufung auf ein angebliches Recht beanstandet, sind wir ohne weiteres und ausschließlich auf dieser Grundlage berechtigt, die Herstellung und/oder Lieferung sofort einzustellen oder auszusetzen und die Erstattung der entstandenen Kosten zu verlangen, unbeschadet unserer Ansprüche auf eine weitergehende Entschädigung durch unseren Auftraggeber und ohne dass wir selbst ihm gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet sind.
  • Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Beanstandungen zu informieren, die wir gegen die Herstellung und/oder Lieferung des betreffenden Artikels erhalten.

7. Beanstandungen

  • Beanstandungen wegen etwaiger fehlerhafter Ausführung von Aufträgen, Qualität, Maßen, Nummern oder sonstiger Eigenschaften der gelieferten Ware usw. müssen uns innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Ansprüche werden – vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen – von uns nicht anerkannt oder honoriert.
  • Wenn unser Kunde aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage ist, die Sendung innerhalb der vereinbarten Zeit zu prüfen, kann ihm auf sein schriftliches Ersuchen hin von uns schriftlich eine längere Frist eingeräumt werden.
  • Wurde die Ware rechtzeitig reklamiert und weist sie Material- oder Fabrikationsfehler auf, sorgen wir für eine kostenlose Reparatur oder Neulieferung, ganz oder teilweise (nach unserem Ermessen). Wir sind nicht verpflichtet, weitere Verpflichtungen zu übernehmen, insbesondere keine (Folge-)Schäden zu ersetzen.
  • Auch wenn gelieferte Produkte Mängel aufweisen oder unbrauchbar sind und es uns unmöglich/unzumutbar ist, innerhalb der geforderten Frist zu liefern, haften wir nicht für (Folge-)Schäden.
  • Wenn die Nachlieferung innerhalb dieser Frist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre, kann diese Form der Nachlieferung von uns nicht verlangt werden.
  • Ansprüche, die sich aus einer falschen Material- oder Produktauswahl durch den Kunden ergeben, können von uns nicht anerkannt werden.
  • Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendbarkeit unserer Produkte.
  • Wenn der Kunde nach geraumer Zeit eine Reklamation über die gelieferten Waren einreicht und diese Reklamation von uns anerkannt wird, ziehen wir einen von uns festzulegenden Betrag im Verhältnis zu dem Zeitraum, in dem die gelieferten Waren funktionierten, und zu dem Nutzungszeitraum, für den das Produkt konzipiert und/oder bestellt wurde, ab.
  • Reklamationen werden auf keinen Fall berücksichtigt, wenn unser Kunde in irgendeiner Weise bei der Erfüllung seiner zu diesem Zeitpunkt gegenüber uns bestehenden Verpflichtungen aus irgendeinem Vertrag nachlässig geblieben ist. Die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung für das beanstandete Produkt führt zur Einstellung der Bearbeitung der Beanstandung. Das Versprechen, der Reklamation nachzukommen, ist die Übernahme einer Verpflichtung durch uns gegenüber dem Kunden, die ihn keinesfalls dazu berechtigt, die bereits eingegangene Zahlungsverpflichtung und -frist auszusetzen.

8. Zahlung

  • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug in unserem Büro oder durch Einzahlung oder Überweisung auf unser Bankkonto zu erfolgen.
  • Die erste Lieferung ist immer im Voraus oder per Nachnahme zu bezahlen.
  • Bei größeren Projekten oder Projekten mit langer Laufzeit werden Teilrechnungen gestellt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Projekte einzustellen, wenn der Kunde die vereinbarten Termine nicht einhält, ohne für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden zu können. Wir können jedoch die entstandenen Kosten, wie z. B. veraltete Bestände, Raumbedarf und geplante, aber nicht geleistete Arbeitsstunden, an den Kunden weitergeben.
  • Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung sind wir berechtigt, die allgemein üblichen gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Der gesetzliche Handelszins beträgt im Jahr 2015 8,05 %.
  • Ist der Kunde seiner Verpflichtung uns gegenüber 75 Tage nach Rechnungsdatum immer noch nicht nachgekommen, sind wir zur Reklamation verpflichtet. Natürlich werden dann alle laufenden Bestellungen gestoppt und es wird mit Sicherheit nichts geliefert. Wir sind dann von allen Verpflichtungen gegenüber dem säumigen Kunden befreit.
  • Befindet sich der Kunde in Verzug, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu seinen Lasten. Unsere Inkassokosten belaufen sich in jedem Fall auf 14 % des Hauptbetrags.

9. Eigentumsvorbehalt

  • Solange unser Kunde nicht vollständig bezahlt hat, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags (zuzüglich der gesetzlich zulässigen Zinsen) unser Eigentum. Wenn unser Kunde irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag über die Ausführung von Arbeiten oder den Verkauf von Waren nicht erfüllt, sind wir berechtigt, die Waren ohne Inverzugsetzung zurückzunehmen; in diesem Fall kann der Vertrag auch ohne gerichtliche Intervention aufgelöst werden, unbeschadet unseres Rechts, Schadenersatz, entgangenen Gewinn, Zinsen und Kosten zu fordern.

10. Anwendbares Recht

  • Für alle unsere Verträge gilt das niederländische Recht. Im Falle einer Klage ist das Gericht oder Amtsgericht am Ort unseres Sitzes zuständig.

11. Ablage

  • Diese Bedingungen wurden am 19.5.2015 bei der Handelskammer in Leeuwarden hinterlegt.
  • Die Registrierungsnummer von PyraSied BV lautet 01043736. Allgemeine Lieferbedingungen PyraSied BV

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